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Stethoskop
Mastektomie bei Brustkrebs
Mastektomie bedeutet eine vollständige Entfernung der Brust (Amputation) bei Brustkrebs, wenn die brusterhaltende Therapie nicht empfohlen oder gewünscht wird.
Brustrekonstruktion

Mastektomie bei Brustkrebs

Wird im Rahmen einer gynäkologischen Untersuchung oder auch im gesetzlichen Programm zur Früherkennung von Brustkrebs die Diagnose Brustkrebs gestellt, kommen verschiedene Formen der Therapie in Betracht. Laut „Interdisziplinäre S3-Leitlinie für die Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms“ werden grundsätzlich zwei Arten der Therapie empfohlen: die brusterhaltende Therapie, kurz BET, und die Mastektomie.

BET: Die brusterhaltende Therapie

Gemäß S3-Leitlinie ist die Überlebensrate bei Frauen, die eine brusterhaltende Therapie mit anschließender Strahlentherapie wählen, im Vergleich zu Frauen mit einer Mastektomie gleich hoch. Patientinnen mit der Diagnose Brustkrebs sollen immer über beide Arten der Therapie aufgeklärt werden. Allerdings ist die Durchführung einer brusterhaltenden Therapie nicht immer möglich. Eine brusterhaltende Therapie wird empfohlen, wenn:

  • der Tumor eine bestimmte Größe nicht überschreitet
  • weder die Haut noch die Brustwand betroffen sind
  • der Tumor aus umliegenden gesunden Gewebe entfernt werden kann

Sofern es möglich ist, gilt die brusterhaltende Therapie heute als empfohlene Variante der Therapie von Brustkrebs. Von einer brusterhaltenden Therapie wird hingegen abgeraten, wenn:

  • der Tumor sehr groß ist (hier soll auch das Verhältnis des Tumors zum Volumen der betroffenen Brust berücksichtigt werden)
  • wenn sich der Tumor nicht aus umliegend tumorfreiem Gewebe entfernen lässt
  • wenn ein sogenanntes inflammatorisches Karzinom vorliegt
  • wenn eine Bestrahlung nach dem operativen Eingriff nicht möglich oder nicht gewünscht ist

Treffen ein oder mehrere Kriterien zu, warum eine brusterhaltende Therapie nicht durchgeführt werden kann oder soll, ist die Mastektomie die alternative Therapie bei Brustkrebs. Auch auf ausdrücklichen Wunsch einer Patientin muss eine Mastektomie durchgeführt werden, gleichwohl eine brusterhaltende Therapie möglich wäre.

Mastektomie: Die Amputation der Brust

Bei einer Mastektomie wird die gesamte Brust amputiert. Dies bedeutet, das gesamte Drüsengewebe, das Bindegewebe, die darüber liegende Haut und auch die Brustwarze werden vollständig chirurgisch entfernt. Die Operationsnarbe verläuft waagerecht über die gesamte Breite der entfernten Brust.

Sind die Haut und die Brustwarze nicht von Tumorzellen befallen, besteht die Möglich des skin-sparing-Verfahrens. Haut und Brustwarze bleiben dann erhalten und können mit einem Implantat oder auch Eigengewebe wieder „unterfüllt“ werden. Dieser Eingriff kann nach der Mastektomie in einer zweiten Operation erfolgen.

Der Vorteil einer Mastektomie besteht darin, dass in der Regel keine anschließende Strahlentherapie erfolgen muss. Es sei denn, der Tumor war verhältnismäßig groß und die malignen Zellen haben mehr als drei Lymphknoten befallen. Ein Nachteil ist der verhältnismäßig gravierende chirurgische Eingriff. Auch der anfängliche Zustand nach der Operation, wenn kein gleichzeitiger Brustaufbau erfolgen konnte bzw. vorgesehen war, ist für viele Patientinnen eine erhebliche seelische Belastung.

Sabrina Mandel